Privatgutachten
/ Gerichtsgutachten
Als selbständiger, vom TÜV Rheinland
ausgebildeter und geprüfter
Sachverständiger für Schimmelpilzbildung, -bewertung und -beseitigung
bin ich bei der Erstellung von Gutachten und
Untersuchungsberichten der Neutralität und
der Unabhängigkeit
verpflichtet.
Die Schäden und die Mängel werden vor Ort
gründlich untersucht und dokumentiert. Im
Untersuchungsbericht und Gutachten werden
die Ursachen für den Schimmelpilzbefall
leicht verständlich aufgezeigt.
Für Eigentümer,
Mieter, Hausverwaltungen, Juristen
Privatgutachten dienen der Feststellung des Sachstands und der
Vorbereitung eventueller Gerichtsverfahren, sowie der
Überprüfung von Gerichtsgutachten.
Das Honorar für Schimmelpilz-Untersuchungen
und Gutachten kann erstattungsfähig sein, wenn es in einem
direkten Zusammenhang mit einem Rechtsstreit steht und dem
Auftraggeber die notwendige Sachkenntnis fehlt. |
Mediation
- statt Gerichtsverfahren
Die Ursachen für Schimmelpilz in
Wohnräumen sind vielfältig. Oft gibt es mehrere Gründe für
das Wachstum von Schimmelpilz, zum Beispiel:
- Unzureichendes Weglüften der
eingebrachten Feuchtigkeit (Duschen, Waschen, Kochen und
Atmen).
- Kondensation der Raumluft an kalten
Stellen (z.B. an Wänden und Fenstern)
- Durchdringung des Mauerwerks mit Feuchte
von außen (z.B. undichte Dachrinne, Leck an der
Wasserleitung, aufsteigende Mauerfeuchte, usw.)
In vielen Fällen lassen sich
Schimmelpilzprobleme mit geringem Aufwand beheben und in der
Zukunft vermeiden. Wir zeigen unseren Kunden diese Wege auf
und sind bereit, mit der "anderen Partei" diese
Vorschläge zu besprechen, um eine einvernehmliche Lösung des
Problems zu
erreichen.
Dies vermeidet Stress und spart unnötige
Kosten für gerichtliche Auseinandersetzungen. |